Barrierefrei für alle

    

Hintergrund für die Einrichtung dieser Website ist, dass die Gesetzgeber von der UN über die EU bis in die Gesetzgebung von Bund und Ländern, die Thematik rund um Inklusion und Barrierefreiheit erkannt und Gesetze formuliert haben, die die Gleichstellung behinderter Menschen rechtlich absichern.

Der Gesetzgeber will erkennbar die notwendigen Voraussetzungen für mehr barrierefreien Wohnraum schaffen und verschärft deshalb wiederholt die gesetzlichen Vorgaben.
In Gebäuden mit mehr 6 als Etagen im Jahr 2004, im Jahr 2009 mit mehr als 4 und im Jahr 2014 mit mehr als zwei Etagen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein.

In der Praxis fehlt dem Bürger die Kompetenz und das ausreichende Angebot um diese schwierige Entscheidung zu treffen. Mit diesem Portal wollen wir helfen und aufklären.

„Barrierefreie Erreichbarkeit“ (DIN 18040-1-2) der Infrastruktur berücksichtigt nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung, Taubheit oder mit motorischen Einschränkungen, MS, Parkinson, sowie Personen mit Mobilitätshilfen. Kleinwüchsige und großwüchsige Menschen, sowie kognitiv eingeschränkte und ältere Menschen finden genau wie Mütter mit Kinderwagen und Kindern eine notwendige Nutzungserleichterung. Sie ermöglicht allen Menschen mit Behinderungen, dass die Gebäude in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar zugänglich und nutzbar sind.

Infobroschüre "Barrierefreies Bauen" Baden-Württemberg >>

Gesetzlicher Leitfaden des Bundes für "Barrierefreies Bauen" >>

Broschüre Nachhaltiges Bauen des Bundes vom BBSR >>
Motto: Nur Barrierefrei Bauen ist nachhaltig!

einfacher Schnelltest Barrierefreiheit
Kinderleicht ist unser einfacher Schnelltest, der auf lediglich fünf Schwerpunktbereiche der gesetzlichen Vorgaben der „Barrierefreien Zugänglichkeit“ beruht. Er ist für Öffentliche Gebäude, für den Pflegeheim- und Wohnungsbau und das „Betreute Wohnen“ anwendbar.  

zum Schnelltest Barrierefreiheit >>

Erklärung warum die gesetzlichen Vorgaben für uns alle Sinn machen (zumindest bis zur Wohnungstür)

Innerhalb der Wohnungen wird dann leider zwischen    

  • barrierefrei nutzbaren Wohnungen LBO § 35 B (nicht barrierefrei)   
  • barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen R/ LBO § 39 (Barrierefrei für Alle) unterschieden. 

Download Merkblatt Architektenkammer BW >>

Die barrierefrei nutzbaren Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung leider nur die seit Jahren in jedem Haus selbstverständliche Schwellenfreiheit erfüllen.

Merkmal 2-5 und viele andere müssen nicht umgesetzt werden und verhindern dadurch die „Barrierefreiheit für Alle“. Die Architektenkammer bezeichnet diesen Standard als „babylonische Sprachverwirrung“. Es wird dem Käufer und Mieter mit „Barrierefrei nutzbar“ suggeriert eine barrierefreie Wohnung für die Zukunft zu kaufen oder zu mieten (z.B. für Oma und Opa) die aber genau diese Erwartungen nicht erfüllt. Wir halten es für Betrug oder „Irreführende Werbung“, denn nur Wohnungen mit dem Standard LBO §39 R sind „Barrierefrei für Alle“

Bauträger sind verpflichtet eine „Barrierefrei zugängliche“ Infrastruktur zu schaffen, aber nicht zum Bau von barrierefreien Wohnungen“ nach LBO § 39 R

Was uns bewegt

Der gemeinnützige Verein Lebensraum für Alle e.V. mit einem Netzwerk von Experten aus den Bereichen Architektur, Medizin, Handwerk, Fachhandel bietet kostenlose und neutrale Wohnraumberatung.

Der Verein ist Mitglied in der BAG Wohnungsanpassung und bietet Wohnraumberatung in Freiburg und der Regio. Er schult ehrenamtliche Wohnraumberater/innen und berät Kommunen bei Ortsbegehungen zur Optimierung der Barrierefreiheit. Er schult auch Gästeführer/innen, Mitarbeiter/innen von Tourist-Infos, Kommunale Inklusionsvermittler/innen und Altenpfleger/innen zur Barrierefreiheit.

Barrierefrei für alle

Mit dieser Website wollen wir unser Netzwerk erweitern und eine Plattform zum Austausch an Informationen schaffen. Die Architektenkammer BW kommentiert z.B. die LBO §35. Architekten tauschen Probleme aus. Kreisräte und der Landesseniorenrat berichten mit uns über AG Wohnen. Vereine haben Interesse bekundet den Menschen die sich mit Wohnen im Alter, Inklusion, ambulanter und stationärer Pflege beschäftigen, mit Informationen zu unterstützen.

Wir erfassen mit Studenten -wie bei Freiburg für Alle, Daten über öffentliche Gebäude um die Bürger zu informieren. Wir suchen „Barrierefrei zugängliche Wohnungen“ für Bürger, Mieter oder Eigentümer, die wir aus der Wohnberatung kennen und die aus unterschiedlichsten Gründen nicht umbauen dürfen oder können und auf keinen Fall ins Pflegeheim wollen.


Lebensraum für Alle steht für:
Freiburg für Alle“ seit über  20 Jahren ein Internetportal und ein Stadtführer, entstanden in Kooperation mit Studenten der Evangelischen Hochschule und der Freiburger Arbeitsgemeinschaft Miteinander- leben. Der einzige Stadtführer über Freiburg, bei dem die „Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für Alle“ im Vordergrund steht und das in „Einfacher Sprache“.

Kostenlose Wohnraumberatung und individuelle Lösungsvorschläge vor Ort in Freiburg und in der Regio.

Schulung und Zertifizierung für ehrenamtliche Wohnraumberater/innen. Mitglied der BAG.

Beratung von Kommunen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Zertifizierung von „Betreuten Wohnanlagen“ in Kooperation mit Kreisseniorenrat. (Wurde leider vom KVJS abgeschafft)

Beratung und Zertifizierung zur Barrierefreiheit für Öffentliche Gebäude und Wohngebäude nach DIN 18040-1-2.

Beratung für Umbauvoraussetzungen für KFW-Bank Fördergelder.

„Forum Leichte Sprache“ – Kommunikation für Alle

 

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