Demografischer Wandel erfordert ein Umdenken im Wohnungsbau
Laut der Studie „Wohnen 65plus“ des Pestel-Instituts Hannover von 2019, steigt die Zahl der Menschen in der Altersgruppe 65plus in Deutschland rasant:
Von jetzt 18 auf 24 Mio in 2030. Nur gut 5 % der gut 11 Mio. Haushalte leben in weitgehend barrierearmen Wohnungen. Für einen altersgerechten Umbau müssen bis 2030 rund 50 Milliarden Euro ausgegeben werden. Also ab sofort: 500 Mio Euro Fördergelder pro Jahr.
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Der Nullschwellen-Runderlass besagt klar, dass bis zu 2 cm hohe Türschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässig sind und bei technisch fehlenden Gründen zurückgebaut werden müssen. Frau Nullschwelle® hat es über viele Jahre interdisziplinär untersucht und Nullschwellen-Einbauten überprüft. „Bei fachgerechtem Einbau sind Nullschwellen ohne gefährlichen Türanschlag schon seit der Erfindung der Magnet-Nullschwelle 1996 technisch für Eingangstüren und für Fenstertüren (Terrassen- und Balkontüren) nachhaltig gelöst - es gibt insbesondere im Neubau seitdem keine Rechtfertigung mehr für den Bau von 1 - 2 cm hohen Türschwellen und Türanschlägen“, erklärt Ulrike Jocham. Dem Runderlass sind zusätzliche weitere höchstspannende Anforderungen zu entnehmen. Bis zu 2 cm hohe Türschwellen waren auch nach den Vorgängernormen (DIN 18024-2, DIN 18025-1 und -2) unzulässig. Diese Normen für Barrierefreiheit wurden erstmals 1997 in Baden-Württemberg in die Liste der technischen Baubestimmungen eingeführt. Demnach müssen alle unzulässigen Türschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens seit 1997 zurückgebaut werden.
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