Schnelltest
Barrierefreiheit für Gebäude
Kinderleicht ist unser einfacher Schnelltest, der auf lediglich fünf Schwerpunktbereiche der gesetzlichen Vorgaben der „Barrierefreien Zugänglichkeit“ beruht. Er ist für Öffentliche Gebäude, für den Pflegeheim- und Wohnungsbau und das „Betreute -Wohnen“ sehr leicht und anwendbar.
(es gibt insgesamt ca. 148 Merkmale, siehe Broschüre des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen als PDF)
Erklärung, warum die gesetzlichen Vorgaben für uns alle Sinn machen
(zumindest bis zur Wohnungstür)
1. Schwellenlose Zugänglichkeit.
Nach der nun als technische Baubestimmungen eingeführten DIN 18040 gilt ab 1.Januar 2015: untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Die weit verbreitete Annahme, 2 cm Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu, so die schriftliche Nachricht der „Obersten Baubehörde“ vom 16.12.2014 an alle Behörden, Regierungspräsidien usw.
Auch eien Schwelle von "nur" 2 cm ist eine potentielle Gefährdung für Leib und Leben nach § 319, da sie für viele Rollstuhlfahrer nicht überfahrbar ist. Beim Versuch diese Schwelle rückwärtsfahrend mit Rollstuhl zu uüberwinden steigt die Gefahr dabei mit dem Rollstuhl nach hinten zu kippen. Für alte und sehbehinderte Menschen und Menschen mit MS, Parkinson usw. ist sie eine gut getarnte Stolperfalle, die entsprechend häufig zu Knochenbrüchen führt.
2. Nur Greifhöhen für Bedienelemente von 85 cm
und im Ausnahmefall 110 cm, mit mindestens 50 cm Abstand zur Raumecke ermöglichen nicht nur Rollstuhlfahrern, sondern auch Kleinwüchsigen, Kindern, Rheumakranken, Schlaganfallpatienten usw. die barrierefreie Zugänglichkeit und damit die Nutzung.
3. Mobilitätseingeschränkte Menschen
Benötigen neben 1. und 2. Auch die erforderliche Wendeflächen 150 cm und Türbreiten 90cm.
4. Für Sehbehinderte
kontrastreiche Farbgestaltung und taktile Elemente und optimierte Beleuchtung, akustische Signale.
5. Für Gehörgeschädigte
Optische Signale und induktive Höranlagen.