Der gemeinnützige Verein Lebensraum für Alle e.V. mit einem Netzwerk von Experten aus den Bereichen Architektur, Medizin, Handwerk, Fachhandel bietet kostenlose und neutrale Wohnraumberatung.
Der Verein ist Mitglied in der BAG Wohnungsanpassung und bietet Wohnraumberatung in Freiburg und der Regio. Er schult ehrenamtliche Wohnraumberater/innen und berät Kommunen bei Ortsbegehungen zur Optimierung der Barrierefreiheit. Er schult auch Gästeführer/innen, Mitarbeiter/innen von Tourist-Infos, Kommunale Inklusionsvermittler/innen und Altenpfleger/innen zur Barrierefreiheit.
Wir passen gemeinsam mit Ihnen ihre Wohnung an ihre Krankheit und Behinderung an und erhöhen damit ihre Wohn- und Lebensqualität.
Wir erarbeiten mit Ihnen ein machbares Konzept das mit ihrem Kostenrahmen vereinbar ist.
Hier die Basis-Checkliste für Barrierefreiheit zu Hause:
1. Die Barrierefreie Erreichbarkeit beginnt am Grundstück:
Falls vorhanden: Garage bzw. Parkplatz Stellfläche 5X 3,5 m
2. Haustüre:
90cm breit und möglichst überdacht
Schwellenfrei wo es geht, um Stolperfallen zu vermeiden. Alternativ Rampe mit 6% Gefälle und Geländer für Rollstuhl oder Rollator
3. Gute Beleuchtung im gesamten Wohnbereich
4. Treppenhaus
Stufen: Kontrastreich markieren, trittsicherer Belag, nicht höher als 17 cm, 29 cm tief Setzstufe ist optimal.
Handlauf: Beidseitig in 85-90 cm Höhe, Durchmesser 3,5 - 4,5 cm und 30 cm über Stufe hinaus.
Flur: mind. 120 cm breit, denn Rollstuhlbreite = 65 - 70 cm, Rollator = 60 - 80cm)
Keine Stolperfallen ( nach DIN 2cm nicht zulässig) Bewegungsfläche optimal 150 x 150cm
5. Bad:
WC: Sitzhöhe 46-48 cm, je nach Körpergröße ,daneben einseitig Platz für Rollstuhlfahrer (zum Umsetzen = 90cm) oder höhenverstellbar, Vorbereitung Wand, Elektro, Wasser für Dusch-WC Wenderadius: (min. 120 cm – besser 150 cm)
Waschbecken: unterfahrbar, Einhand-Mischarmatur mit langem Hebel und Duschkopf
Spiegel: bis auf Waschbecken oder neigbar
Regalhöhen: erreichbar je nach Körpergröße
Bodenbelag: rutschfest (R9-13)
Ebenerdige Dusche: 120 x 120 wenn möglich größer und mit Duschvorhang
Duschhocker / Klappsitz / Sitzbank - standfeste Sitzmöglichkeiten
Haltegriffe wo immer möglich
Tür: nach außen öffnend und von außen entriegelbar (ggf. Schiebe- /Falttür)
6. Küche:
Küchenzeile: Höhe ca. 82 cm unterfahrbar bzw. höhenverstellbar
Sitzmöglichkeit: z.B. Rollbare Sitztruhe (flexibel, spart Platz)
Regal-/Schrank-/ Geräte-/ Abzugshöhe individuell (eventuell absenkbar)
Wenderadius: 120 - 150 cm.
Herdüberwachung
7. Wohnbereich:
Aufstehunterstützende Möbel
Schrankhöhe: erreichbar
Wenderadius: 120 - 150 cm
Schreibtisch / Tisch: höhenverstellbar
8. Schlafbereich:
Betthöhe: individuell anpassen, eventuell Holzklötzer/Steine unterlegen. Gut ist Sitzhöhe
Seniorenbett / Pflegebett
Platz neben dem Bett zum Umsteigen vom Rollstuhl (min. 90 cm)
Beleuchtung: Leselampe / Notlicht / Zentrale Lichtschaltung neben dem Bett. Rauchmelder
9. Gesamter Wohnbereich:
Notrufsystem
Assistenzsysteme: Automatische Rolladen-, Türöffner-, Lichtbedienung, Haustelefon etc.
Beleuchtung: Kombination von direkt und indirekt, blendfrei (60+ benötigen 3x so viel Licht!) zentrale Schaltmöglichkeit
Farben: warmweiß, neutralweiß (wichtig bei Demenz!)
Kontrastreiche Markierungen / Symbole
Schwellenfrei
Fenster: Energieeffizient, Widerstandsklasse RC 2 oder 3, leichtgängig mit gut bedienbaren Griffen, bodentief, Elektroantrieb zum Öffnen und für Rollläden
Bodenbeläge: Rutschfest, aber gut berollbar (9-13)
Balkon oder Freisitz
Möglichst 150 cm tief und ca.300cm breit. Schwellenfrei
Finanzielle Förderung:
Altersunabhängig barrierefrei Bauen und Umbauen in Mietwohnungen und Eigenheimen – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
a) Zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro je Wohneinheit (über die Hausbank) oder
) einen Investitionszuschuss von bis zu 10% der förderfähigen Kosten bis max 5000 Euro pro Wohneinheit (direkt beantragen).
Mehr dazu: www.kfw.de
Umbaumaßnahmen (Wohnungsanpassung)
Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt und betreut werden, z.B. das Bad behindertengerecht umgebaut, Einrichtung angepasst oder Schwellen und sonstige Hindernisse abgebaut werden sollen.
Antrag an die Pflegekasse, die bis zu 4.000 Euro als Zuschuss zahlt, wenn sie dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder – gerade auch für die Pflegepersonen – erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der Pflege- oder Betreuungsbedürftigen wiederherzustellen. Achtung! Bescheid der Pflegekasse abwarten, bevor man mit der Durchführung der Anpassung des Wohnumfelds beginnt.
Weitere Maßnahme sind bei Veränderung der Pflegesituation möglich.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss auch zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds genutzt werden. Als Obergrenze gilt dann ein Betrag von bis zu 16.000 Euro.
Mehr dazu beim Bundesministerium für Gesundheit / Pflegestärkungsgesetz www.bmg.bund.de